Gebührenordnung gültig ab 01.01.2023

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Mitgliedsbeitrag – Erwachsene45,00 €
Mitgliedsbeitrag – Jugendliche20,00 €
Aufnahmegebühr – Erwachsene250,00 €
Aufnahmegebühr – Jugendliche20,00 €
Einmaliger Besatzkostenanteil250,00 €
Regelung für Neuanträge
Aufnahmeanträge werden zunächst gesammelt und jeweils in der ersten Vorstandssitzung im neuen Jahr entschieden. Für Jugendliche ist ein unterjähriger Beitritt bis 31. Juli möglich. Zur Bearbeitung des Antrags ist die Benennung eines Bürgen (Vereinsmitglied) erforderlich. Vorrangige Ansprechstelle für Aufnahmeanträge sind unsere Geschäftsstelle und der 1. Kassier (siehe Vorstandschaft).
Gebühren für Jahreskarten, spezielle Veranstaltungen, Zufahrten, Bootsplätze, Schlüssel
Jahreskarte – Weitmannsee – Erwachsene150,00 €
Jahreskarte – Weitmannsee – Jugendliche85,00 €
Kombi-Jahreskarte See 1+2 – Erwachsene200,00 €
Kombi-Jahreskarte See 1+2 – Jugendliche140,00 €
Kombi-Jahreskarte See 1,2+3 – Erwachsene350,00 €
Kombi-Jahreskarte See 1,2+3 – Jugendliche240.00 €
Startkarte beim Vatertagsfischen Erwachsene + Jugendliche15,00 € Nichtmitglieder/Gäste in Begleitung 20€
Startkarte beim Königsfischen Erwachsene + Jugendlichefrei, Veranstaltung nur für Mitglieder
Zufahrtsberechtigung Weitmannsee5,00 €
Schlüssel für Weitmannseeschranke30,00 € Pfand
Gebühr für Bootsplatznutzung (gültig ab 2015)30,00 €
Zufahrtsberechtigung Auensee5,00 €
Schlüssel für Auenseeschranke30,00 € Pfand
Zufahrtsberechtigung Wörschingsee5,00 €
Nicht fristgerecht abgegebene Fangliste20,00 €
Gebühren für Tageskarten, 10€ Pfand (Ausgabestellen -> hier)
Tageskarte – Weitmannsee für Mitglieder Erwachsene + Jugendliche10,00 €
Tageskarte – Weitmannsee für Nichtmitglieder (Erwerb und Fischen nur in Begleitung eines Mitglieds der FGK) 15,00 €
Tageskarte – Auensee für Mitglieder Erwachsene + Jugendliche15,00 €
Tageskarte – Hagenbach für Mitglieder Erwachsene + Jugendliche15,00 €
Arbeitsdienst für Jahreskarteninhaber
Es sind 2 Arbeitsdienste pro Kalenderjahr (Jahreskarte See 1 / See 1+2), sowie 3 Arbeitsdienste pro Kalenderjahr ( Jahreskarte See 1,2+3) abzuleisten. Möglichkeiten dazu sind in der Terminübersicht gekennzeichnet oder werden gesondert angekündigt z.B. bei Mitgliederversammlungen. Für jeden nicht erbrachten Arbeitsdienst werden 20,– € als Ersatzleistung berechnet und im Folgejahr mit abgebucht.