Neben den gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaßen sind die folgenden vereinsinternen Beschränkungen zu beachten (weitere Besatz abhängige Sperrzeiten sind der jeweils aktuellen Fangliste zu entnehmen)

Weitmannsee

  • Schleppangeln ist im Weitmannsee ganzjährig verboten
  • vom 01. Januar bis 28. Februar (Schaltjahr beachten -> dann bis 29.) ist der See ganz gesperrt
  • vom 15. März bis 28. März sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 17. April bis 30. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 16. Oktober bis 31. Dezember dürfen keine Karpfen und Schleien gefangen werden
  • im Schongebiet (siehe Bild hier und in Fangliste) ist das Fischen vom 16. Oktober bis 30. April verboten

Auensee

  • vom 01. Januar bis 15. März ist der See ganz gesperrt
  • vom 11. April bis 05. Mai sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 06. Mai bis 08. Mai ist der See ganz gesperrt
  • vom 07. September bis 20. September sind Forellen/Saiblinge gesperrt

Wörschingsee

  • vom 05. Mai bis 01. Juni sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 19. September bis 02. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • am 03. Oktober ist der See ganz gesperrt
  • vom 09. November bis 22. November sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 18. Dezember bis 31. Dezember sind Forellen/Saiblinge gesperrt

Hagenbach

  • vom 01. Januar bis 15. März ist der Bach ganz gesperrt
  • vom 24. August bis 06. September ist der Bach ganz gesperrt

Für alle Gewässer der Fischergilde Kissing gilt

  • am 09. Mai (Vatertagsfischen/Auensee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an der Veranstaltungen gefischt werden
  • vom 21. Juni bis 22. Juni sind beide Seen ganz gesperrt (Brunnenfest der Gemeinde Kissing)
  • am 02. Juni (Königsfischen/Wörschingsee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an den Veranstaltungen gefischt werden
  • Die Nutzung von Echolot und Ködersenke ist nicht erlaubt
  • Eisfischen ist generell nicht erlaubt.
  • Anfüttern ist nur begrenzt (pro Tag 2 kg Futter) erlaubt. Dies schließt die Verwendung von PVA-Beuteln und Feeder-Futter mit ein.
  • Das Befahren mit Modellbooten zum Ausbringen von Futtermitteln ist verboten.
  • Es sind nur gewässereigene Köderfische erlaubt (Fangbeschränkung von max. 10 St. täglich beachten).
  • Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Zurücksetzens von  gefangenen, maßigen Fischen (catch and release) und zum Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch hingewiesen. Gefangene Fische, über dem Schonmaß, sind einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
  • Es darf nur mit max. 2 Handangeln mit bis zu je 3 Anbiss-Stellen an einem Köder gefischt werden. Ausnahme: Beim Fischen mit der Hegene sind maximal 5 Anbiss-Stellen erlaubt, dann darf aber nur mit einer Handangel gefischt werden.
  • Pro Tag dürfen aus allen Gewässern nicht mehr als insgesamt 3 maßige Fische gefangen werden (Ausnahme Aal und Barsch ohne Limit).

Bitte beachten: Weitere Sperrzeiten finden Sie auf der Fangliste oder im kleinen Terminkalender