Neben den gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaßen sind die folgenden vereinsinternen Beschränkungen zu beachten (weitere Besatz abhängige Sperrzeiten sind der jeweils aktuellen Fangliste zu entnehmen)
Weitmannsee
- Schleppangeln ist im Weitmannsee ganzjährig verboten
- vom 1. Januar bis 28. Februar (Schaltjahr beachten -> dann bis 29.) ist der See ganz gesperrt
- vom 1. März bis 15. März sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 25. März bis 6. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 17. April bis 28. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 16. Oktober bis 31. Dezember dürfen keine Karpfen und Schleien gefangen werden
- im Schongebiet (siehe Bild hier und in Fangliste) ist das Fischen vom 16. Oktober bis 30. April verboten
Auensee
- vom 1. Januar bis 15. März ist der See ganz gesperrt
- vom 24. April bis 14. Mai sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 15. Mai bis 17. Mai ist der See ganz gesperrt
- vom 21. August bis 15. September sind Forellen/Saiblinge gesperrt
Für beide See gilt
- am 18. Mai (Vatertagsfischen/Auensee) sind beide Seen ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an den Veranstaltungen gefischt werden
- vom 23. Juni bis 24. Juni sind beide Seen ganz gesperrt (Brunnenfest der Gemeinde Kissing)
- am 16. September sind beide Seen ganz gesperrt (60 Jahr Feier Fischergilde Kissing)
- am 17. September (Königsfischen/Auensee) sind beide Seen ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an den Veranstaltungen gefischt werden
- Die Nutzung von Echolot und Ködersenke ist nicht erlaubt
- Das Spinnfischen ist bis einschließlich 30. April nicht erlaubt. Einzelheiten siehe Fangliste
- Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr ist Spinnfischen verboten.
- Eisfischen ist generell nicht erlaubt.
- Das Befahren mit Modellbooten zum Ausbringen von Futtermitteln ist verboten.
- Es sind nur gewässereigene Köderfische erlaubt (Fangbeschränkung von max. 10 St. täglich beachten).
- Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Zurücksetzens von gefangenen, maßigen Fischen (catch and release) und zum Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch hingewiesen. Gefangene Fische, über dem Schonmaß, sind einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Bitte beachten: Weitere Sperrzeiten finden Sie auf der Fangliste oder im kleinen Terminkalender