Neben den gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaßen sind die folgenden vereinsinternen Beschränkungen zu beachten (weitere Besatz abhängige Sperrzeiten sind der jeweils aktuellen Fangliste zu entnehmen)
Weitmannsee
- Schleppangeln ist im Weitmannsee ganzjährig verboten
- vom 01. Januar bis 28. Februar (Schaltjahr beachten -> dann bis 29.) ist der See ganz gesperrt
- vom 16. März bis 02. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 16. April bis 30. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 02. Oktober bis 16. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- im Schongebiet (siehe Bild hier und in Fangliste) ist das Fischen vom 16. Oktober bis 30. April verboten

Auensee
- vom 01. Januar bis 15. März ist der See ganz gesperrt
- vom 16. April bis 02. Mai sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 15. Oktober bis 31. Dezember sind Zander gesperrt
Wörschingsee
- vom 17. Januar bis 30. Januar ist der See ganz gesperrt
- vom 15. Februar bis 28. Februar sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 03. April bis 17. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 18. September bis 02. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- am 03. Oktober ist der See ganz gesperrt (Ausnahme Dankeschön-Fischen)
- vom 30. Oktober bis 13. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
- vom 07. Dezember bis 23. Dezember sind Forellen/Saiblinge gesperrt
Hagenbach
- keine gewässerspezifischen Sperrzeiten. Bitte gesetzliche Sperrzeiten und Verbot bei Veranstaltungen (s.u.) beachten
Für alle Gewässer der Fischergilde Kissing gilt
- am 14. Mai (Vatertagsfischen/Auensee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an der Veranstaltung gefischt werden
- vom 26. Juni und 27. Juni sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot (Brunnenfest der Gemeinde Kissing)
- am 26. Juli (Königsfischen/Weitmannsee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an der Veranstaltung gefischt werden
- am 03. Oktober ist am Wörschingsee nur das Dankeschön-Fischen erlaubt
- Die Nutzung von Echolot und Ködersenke ist nicht erlaubt
- Eisfischen ist generell nicht erlaubt.
- Anfüttern ist nur begrenzt (pro Tag 2 kg Futter) erlaubt. Dies schließt die Verwendung von PVA-Beuteln und Feeder-Futter mit ein.
- Das Befahren mit Modellbooten zum Ausbringen von Futtermitteln ist verboten.
- Es sind nur gewässereigene Köderfische erlaubt (Fangbeschränkung von max. 10 St. täglich beachten).
- Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Zurücksetzens von gefangenen, maßigen Fischen (catch and release) und zum Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch hingewiesen. Gefangene Fische, über dem Schonmaß, sind einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
- Es darf nur mit max. 2 Handangeln mit bis zu je 3 Anbiss-Stellen an einem Köder gefischt werden. Ausnahme: Beim Fischen mit der Hegene sind maximal 5 Anbiss-Stellen erlaubt, dann darf aber nur mit einer Handangel gefischt werden.
- Pro Tag dürfen aus allen Gewässern nicht mehr als insgesamt 3 maßige Fische gefangen werden (Ausnahme Aal und Barsch ohne Limit).
Bitte beachten: Weitere Sperrzeiten finden Sie auf der Fangliste oder im kleinen Terminkalender
