Neben den gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaßen sind die folgenden vereinsinternen Beschränkungen zu beachten (weitere Besatz abhängige Sperrzeiten sind der jeweils aktuellen Fangliste zu entnehmen)

Weitmannsee

  • Schleppangeln ist im Weitmannsee ganzjährig verboten
  • vom 01. Januar bis 28. Februar (Schaltjahr beachten -> dann bis 29.) ist der See ganz gesperrt
  • vom 04. April bis 17. April sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 27. September bis 10. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 16. Oktober bis 31. Dezember dürfen keine Karpfen und Schleien gefangen werden
  • ab dem 01. Januar 2026 ist der See ganz gesperrt
  • im Schongebiet (siehe Bild hier und in Fangliste) ist das Fischen vom 16. Oktober bis 30. April verboten

Auensee

  • vom 01. Januar bis 15. März ist der See ganz gesperrt
  • vom 01. Mai bis 25. Mai sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 25. Mai bis 18. Mai ist der See ganz gesperrt
  • vom 06. September bis 19. September sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • ab dem 01. Januar 2026 ist der See ganz gesperrt

Wörschingsee

  • vom 15. Februar bis 28. Februar ist der See ganz gesperrt
  • vom 15. März bis 28. März sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 21. Juni bis 19. Juli sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 20. September bis 02. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • am 03. Oktober ist der See ganz gesperrt (Ausnahme Dankeschön-Fischen)
  • vom 18. Oktober bis 31. Oktober sind Forellen/Saiblinge gesperrt
  • vom 10. Dezember bis 23. Dezember sind Forellen/Saiblinge gesperrt

Hagenbach

  • keine gewässerspezifischen Sperrzeiten. Bitte gesetzliche Sperrzeiten und Verbot bei Veranstaltungen (s.u.) beachten

Für alle Gewässer der Fischergilde Kissing gilt

  • am 29. Mai (Vatertagsfischen/Auensee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an der Veranstaltungen gefischt werden
  • vom 27. Juni und 28. Juni sind beide Seen ganz gesperrt (Brunnenfest der Gemeinde Kissing)
  • am 20. Juli (Königsfischen/Wörschingsee) sind alle Gewässer ganz gesperrt inkl. Bootsfahrverbot, es darf nur an den Veranstaltungen gefischt werden
  • am 03. Oktober ist am Wörschingsee nur das Dankeschön-Fischen erlaubt
  • Die Nutzung von Echolot und Ködersenke ist nicht erlaubt
  • Eisfischen ist generell nicht erlaubt.
  • Anfüttern ist nur begrenzt (pro Tag 2 kg Futter) erlaubt. Dies schließt die Verwendung von PVA-Beuteln und Feeder-Futter mit ein.
  • Das Befahren mit Modellbooten zum Ausbringen von Futtermitteln ist verboten.
  • Es sind nur gewässereigene Köderfische erlaubt (Fangbeschränkung von max. 10 St. täglich beachten).
  • Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbot des Zurücksetzens von  gefangenen, maßigen Fischen (catch and release) und zum Verbot des Angelns mit lebendem Köderfisch hingewiesen. Gefangene Fische, über dem Schonmaß, sind einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
  • Es darf nur mit max. 2 Handangeln mit bis zu je 3 Anbiss-Stellen an einem Köder gefischt werden. Ausnahme: Beim Fischen mit der Hegene sind maximal 5 Anbiss-Stellen erlaubt, dann darf aber nur mit einer Handangel gefischt werden.
  • Pro Tag dürfen aus allen Gewässern nicht mehr als insgesamt 3 maßige Fische gefangen werden (Ausnahme Aal und Barsch ohne Limit).

Bitte beachten: Weitere Sperrzeiten finden Sie auf der Fangliste oder im kleinen Terminkalender